Die Unternehmensgruppe „WestTransLine“ kümmert sich um die Unversehrtheit und Vollzähligkeit der Kundenladungen. Wir nehmen die Interessen des Ladungseigentümers in Bezug auf die Sicherung der Ladung wahr, indem wir qualifizierte Fachkräfte einstellen sowie betriebssichere Technik, System der Überwachung der Ladungsförderung und die Frachtführer-Haftpflichtversicherung (so genannte CMR-Versicherung) anwenden.
Ist der Kunde daran interessiert, im Falle der Beschädigung der Ladung aus einem beliebigen Grund (abgesehen von allgemeingültigen Ausnahmen) die Ersatzleistung des Versicherers zu erhalten, sollte die Ladung selbst versichert werden. Dafür bieten wir unseren Kunden eine zusätzliche Dienstleistung an – Versicherung von Ladungen.
Die Ladungen, mit deren Beförderung der Kunde die Unternehmensgruppe „WestTransLine“ beauftragt hat, werden durch die offene Versicherungs-Aktiengesellschaft ERGO versichert, die ihre Dienstleistungen nach der internationalen Qualitätsnorm ISO 9001-2008 erbringt.
Tritt der Versicherungsfall ein, wird der Wert der beschädigten Ladung (ihre Entwertung) bzw. die Reparaturkosten sowie vereinbarte mit der Reduzierung der Verluste beim Eintritt des Versicherungsfalls verbundene Auslagen erstattet.
Als Versicherungsfall im Rahmen der Ladungsversicherung gilt der Verlust (Untergang) bzw. die Beschädigung der Ware infolge des Eintritts der im Versicherungsschein vorgesehenen Ereignisse. Die Versicherung kann auch „mit Haftung für alle Gefahren“ versichert werden, wenn als Versicherungsfall eine Beschädigung der Ladung aus einem beliebigen Grund gilt, abgesehen von einigen allgemeingültigen Ausnahmen wie Beschädigung der Ladung infolge nicht normkonformer Verpackung, Kalo usw. Auf Kundenwunsch kann die Ladung „mit begrenzter Haftung“, „ohne Haftung für die Beschädigung“ versichert werden.
Bei der Beschädigung (dem Verlust) der Ladung, die der Frachtführer zu vertreten hat, wird die Ersatzleistung des Versicherers im Rahmen der CMR-Versicherung gemäß Art. 23 der Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR) von 1956 in der Fassung des Protokolls von 1978 berechnet, d. h. ausgehend von 8,33 Sonderziehungsrechten pro Kilogramm Bruttogewicht der beschädigten (verlorenen) Ladung.
Bei der Beförderung von kostbaren und leichten Gütern wird die ausgehend von 8,33 Sonderziehungsrechten berechnete Versicherungsentschädigung lediglich einen Teil des Wertes der beschädigten/verlorenen Ladung decken. Um unseren Kunden die Möglichkeit zu bieten, in solchen Fällen die Versicherungsentschädigung ohne Anwendung der Haftungsgrenze in Höhe von 8,33 Sonderziehungsrechten pro Kilogramm Bruttogewicht zu erhalten, können wir unsere Haftpflicht einmalig für jeden Transport einer solchen Ladung versichern. Dabei erwarten wir von unserem Kunden, dass er einen Zuschlag zum Beförderungspreis zahlt und – nach vorheriger Vereinbarung mit uns – den Ladungswert im CMR-Versicherungsschein angibt.